Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der UHC GmbH

I. Allgemeines, Geltungsbereich, Salvatorische Klausel

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 24 AGBG.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
  5. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen steht der Rechtswirksamkeit der übrigen Verkaufsbedingungen nicht entgegen.

II. Angebot

  1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. An Mustern, Zeichnungen und Geschäftsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die zur Zeit der Auftragserteilung gültige Preisliste. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „Ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohn- oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 % Skonto auf den reinen Warenwert gewährt. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit Kaufpreisforderungen aufgrund älterer, fälliger Rechnungen noch unbeglichen sind.
  4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Wegen bestrittener Gegenansprüche stehen dem Besteller keine Zurückbehaltungsrechte zu. Aufrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig.
  6. Der Mindestbestellwert beträgt 50,00 EUR. Für Bestellungen unterhalb dieses Wertes erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10,00 EUR.

IV. Lieferfristen

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  3. In Fällen von Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik und sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstände sind wir berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass der Besteller Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann oder Nachlieferung verlangen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller Materialien oder sonstige Geräteteile nur zu unzumutbaren Bedingungen beschaffen kann.

V. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „Ab Werk“ vereinbart.
  2. Bei Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Paketdienst oder der zum Versand bestimmten Person oder Firma übergeben wurde. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Vereinbarung nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung.
  3. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung können wir Teillieferungen erbringen.

VI. Eigenschaften der Ware, Abweichungen

  1. Wir sichern keine Eigenschaften der von uns gelieferten Waren zu. Weder die im Vertrag selbst noch in unseren Verkaufsunterlagen gemachten Angaben über Eigenschaften stellen Zusicherungen im rechtlichen Sinne dar. Zusicherungen dieser Art bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

VII. Mangelgewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns die mangelhafte Kaufsache zur Prüfung bzw. Nachbesserung kosten- bzw. porto- und frachtfrei zur Verfügung zu stellen.
  3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Gründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend macht.
  6. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Reparaturen und Austauschgeräten ist die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt. Diese Fristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  8. Von der Gewährpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen, die durch natürlichen Verschleiß, fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung sowie Verwendung ungeeigneter Reinigungs- und Pflegemittel oder Schmierstoffe etc. entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile, die nicht Original UHC-Ersatzteile sind, von anderer Seite vorgenommen werden.

VIII. Haftung

  1. Eine weitergehende Haftung als in vorstehender Ziff. VII vorgesehen, ist ausgeschlossen.
  2. Die Regelung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  4. Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB richtet sich, gleichgültig, gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden, nach Ziff. VII.
  5. Konstruktive Veränderungen von UHC-Artikeln durch Geschäftspartner von UHC oder beauftragte Dritte sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und wir zuvor unsere schriftliche Zustimmung erklärt haben. Zu diesem Zweck ist uns auf Anforderung ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnungen zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne unser schriftliches Einverständnis vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die wir einzustehen haben, so ist der Besteller verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hatten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

X. Warenrücksendungen

  1. Warenrücksendungen sind nur dann möglich, wenn ein berechtigter Reklamationsgrund besteht und die Ware innerhalb von 2 Wochen ab Auslieferdatum „Frei Haus“ an uns zurückgeschickt wird. Sonstige, insbesondere unfrei eingesandte, unaufgeforderte Warenrücksendungen können nicht zurückgenommen werden.
  2. Warenrücksendungen werden nur mit 80 % des Netto-Warenwertes gutgeschrieben, vorausgesetzt, die Ware ist neuwertig und originalverpackt. Außerdem erheben wir bei Warenrücksendungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR.
  3. Waren, die älter als 3 Monate bzw. nicht neuwertig oder beschädigt sind, Sonderanfertigungen, gefüllte Batterien und Waren unter 50,00 EUR Warenwert sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

XI. Verwendung personenbezogener Daten

  1. Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort unser Geschäftssitz in Malsch.
  2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Geschäftspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Stand 01/2024